VW Skandal: Rette sich wer kann

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Zurück zu den Empfehlungen des VKI: Klagen sollten nur jene Fahrzeug-Halter, die auch eine Deckung durch eine Rechtschutzversicherung haben und ihr Auto auch zurückgeben wollen.

Eine Klage gegen heimische VW-Händler (Gewährleistung, Irrtum) hat laut VKI mehr Erfolgschancen als Klagen gegen VW Wolfsburg (Schadenersatz, Minderwert), die bis Anfang September 2018 noch möglich sind. Als Rechtsanwälte empfiehlt der VKI Dr. Alexander Klauser, Mag. Michael Poduschka, Dr. Benedikt Wallner und Mag. Eric Breiteneder.

Der VKI beruft sich bei dieser Einschätzung auf Medienberichte, wonach bereits mehrere rechtschutzversicherte Kläger in Österreich entschädigt worden sind. Rechtsanwalt Michael Poduschka hat öffentlich und wiederholt bestätigt, dass Verfahren gegen VW-Händler zu Gunsten der Kläger vorzeitig beendet werden um Urteile höherer Instanzen zu verhindern.

Cobin (Cosumer Business Investors) will mit seiner  Aktion  eine Pauschalabgeltung von 15 % für Betroffene durchsetzen, die  ihr Fahrzeug behalten wollen. Beteiligen könne sich private Konsumenten, aber auch Unternehmer und Leasingnehmer. Die Aktion ist kostenlos. Man rechnet mit einer durchschnittlichen Zahlung von rund 3.000 Euro pro Fahrzeug. Obendrein kann man sich über Cobin als Privatbeteiligte bei Klagen gegen VW Wolfsburg und Martin Winterkorn anschließen.

Die Möglichkeit, sich als Privatbeteiligte bei Klagen gegen VW anzuhängen, bietet Konsumenten seit längerem bereits der VKI – gegen einen Kostenbeitrag von 90 Euro. Über den VKI haben können sich Betroffene – kostenlos – auch an der VW Sammelaktion beteiligen, die über eine holländische Stiftung einen europaweiten generellen Vergleich mit VW anpeilt. 4.500  Privatbeteiligte und knapp 28.000 Interessierte haben sich der Sammelaktion in Österreich angeschossen, darunter auch ich.

4.500 Betroffene gemeldet, darunter auch ich.