VW Skandal: Aufdecken lohnt sich

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Da die geplante Gesetzes-Änderung dank mutiger Intervention durch Konsumentenschützer wie Kolba und Cobin Claims geplatzt ist, bekommen Betroffene Geld, wenn drei Voraussetzungen vorliegen: 1. Lebensversicherung nach 1992 abgeschlossen. 2. Rücktrittsfrist in der Polizze mit nur 15 Tagen angegeben. 3. Fondsgebundene Lebensversicherung mit weniger als 4 Prozent Verzinsung.

Peter Kolba  hatte als Erster aufgedeckt, dass die Chance auf Rückzahlungen durch eine Gesetzesänderung verhindert werden sollte. Mitten im Wahlkampf ist es ihm gelungen, die Öffentlichkeit wachzurütteln, sodass der sich auflösenden Nationalrat dieses Gesetz doch nicht beschlossen hat und die Betroffene nun Zeit haben, sich ihre Kohle zu holen.

Dass gute Sach-Argumente zählen, macht auch uns Betroffenen des VW Skandals Mut. Dass es jetzt endlich eine echte Sammelklage in Österreich geben soll, ist aber nur ein Etappenerfolg.  Der eingereichte Gesetzesentwurf ist ein Rückschritt, weil jeder Betroffene individuell vorgehen muss und kein Anreiz für einen Prozess-Finanzierer gegeben ist, der stets eine große Gruppe braucht. Ohne Prozess-Finanzierer, so Kolba, müssten die Konsumenten das volle Prozess-Risiko selber tragen, was viele doch nicht wollen.

Doch selbst das beste neue Sammelklage gesetzt wird uns VW Opfern nicht nützen, wenn unsere Ansprüche gegen VW-Händler Ende dieses Jahres verjähren. „Das Wichtigste ist daher, die Verjährungsfrist auszudehnen“, so Kolba.

Das  Arbeitsprogramm “Justiz” der Liste Pilz ist äußerst praxisnah: Rechtsanwalt Alfred Noll macht sich für eine Reduktion der Gefängnis-Insassen um 30 % stark. Das soll u.a. auch durch den Wegfall von Haftstrafen bei Vermögensdelikten möglich werden. Sicherheitspolitisch wichtig ist auch die Betreuung der Gefangenen nach Entlassung aus dem Gefängnis. Gerichtsverfahren sollen nach Vorstellungen der Liste Pilz pro Instanz maximal ein Jahr dauern, ansonsten wird der Staat in die Pflicht genommen. Das ganze Gerichtswesen soll an Haut und Haaren modernisiert werden. Es sei   schlichtweg unakzeptabel und eindeutig menschenrechtswidrig, Menschen jahrzehntelang unter Strafverdacht zu stellen. Ansetzen will die Liste Pilz auch bei der Aus- und Fortbildung der Richter.