VW-Skandal: Bessere Karten?

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Was nützt den heimischen VW-Geschädigten die Beschwerde des VKI bei der Oberstaatsanwaltschaft? Nun, es könnte für jene 4.200 Personen von Vorteil sein, die sich – so wie ich – über den VKI als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben. Käme es nach einem Strafverfahren zu einer Verurteilung von VW, hätte man größere Chancen auf Zahlungen durch VW.

Denn mit seiner Beschwerde will der VKI erreichen, dass die WKStA auch in Österreich Ermittlungstätigkeiten gegen VW einleitet. Im November 2016 hat die  WKStA das Verfahren gegen VW ja an die deutsche Staatsanwaltschaft in Braunschweig abgetreten.  Seitdem ist das Strafverfahren in Österreich unterbrochen.

Der VKI drängt jetzt mit seiner Beschwerde darauf, dass das Verfahren gegen VW auch in Österreich durchgeführt werden muss und zwar unabhängig von den deutschen Ermittlungen. Denn Verfahren in Österreich haben einen großen Vorteil: Hierzulande gibt es seit 2015 die rechtliche Möglichkeit (mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, VbVG), gegen ein ganzes Unternehmen strafrechtlich vorzugehen, während in Deutschland das Verfahren immer nur gegen natürliche Personen geführt werden kann. Bei einem Strafverfahren, in dem es um Milliarden Euro Strafgelder geht,  ist die österreichische Rechtslage ein Vorteil für massenhaft Betroffene: von einem Unternehmen kann man sich im Falle einer Verurteilung hohe Zahlungen eher erwarten als vonseiten privater Personen, die nicht ausreichend Geld haben, privat pleite gehen und den Geschädigten am Ende nichts zahlen können.

In seinem Verlangen nach einem eigenständigen Verfahren in Österreich stützt sich der VKI auch auf das Straflandesgericht Wien, das nach einem VKI-Einspruch gegen die Abtretung an die StA Braunschweig im Jänner 2017 bestätigt hatte, dass VW in Österreich nach dem VbVG zu verfolgen wäre. Die WKStA unterlasse es bis dato, den gegen VW dringend indizierten Tatverdacht des gewerbsmäßigen schweren Betruges einer strafrechtlichen Überprüfung nach dem VbVG zu unterziehen, heißt es in der Aussendung des VKI.

Der VKI kritisiert auch noch,  dass die WKStA den Akt formal gegen “unbekannte Täter” führt und VW nicht namentlich nennt. Dabei wurde das Verfahren ursprünglich vom Leiter der Staatsanwaltschaft Graz gegen die Volkswagen AG, Ferdinand Karl Piech, Martin Winterkorn und Matthias Müller eingeleitet. „Die WKStA hat nach unserer Ansicht eine gesetzwidrige Umstellung auf unbekannte Täter vorgenommen. Auch hier erwarten wir, dass die Oberstaatsanwaltschaft eine entsprechende Weisung an die WKStA erteilen wird. Der dringend indizierten Tatverdacht gegen VW ist laut unsere Ansicht evident und die Führung des Aktes gegen unbekannte Täter mit geltendem Recht unvereinbar“, heißt es wörtlich in der Aussendung des VKI.

 

Die holländische Stichting VW Car Claim, die in Österreich über den VKI 28.000 Interessenten gesammelt hat, wollte ursprünglich einen außergerichtlichen Vergleich mit VW erreichen, der für alle VW Geschädigte in ganz Europa gelten sollte. Da VW seit eineinhalb Jahren nicht auf die Forderungen der Stichting reagiert hat, droht diese nun mit Klagen gegen VW. In einer konzertierten Aktion haben das die involvierten Anwaltskanzleien in den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland und Österreich angekündigt. In Österreich ist „Breiteneder Rechtsanwälte“ in diese Causa involviert.

In die Stichting eingebracht haben sich vor allem VW-Geschädigte, deren individuelle Klagsrechte schon ausgelaufen sind.