VW Skandal: Der Schein trügt

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Hier die persönliche Rechtsmeinung von Dr.. Kainz im Detail, dessen Kanzlei, Legal Chambers  Kainz, auch  österreichische VW-Opfer rechtsfreundlich vertritt.

 

Vertrag ungültig

Rein von der Formulierung her könnte man zwar die  Zusicherungen von VW als Garantieerklärung auslegen. Eine Garantie ist aber stets ein Vertrag, der von jeder Vertragspartei angenommen werden muss, also auch vom Kunden. Diese „Bescheinigung“ von VW ist aber ein Vertrag zulasten Dritter – und damit ungültig. Dr.  Kainz: „Dass das Logo von VW auf der `Bescheinigung` gedruckt ist, ändert daran nichts. Allenfalls könnte sie nur wirksam sein, wenn das entsprechende Serviceunternehmen hier als Stellvertreter für VW agiert, d.h. von VW beauftragt wurde, stellvertretend für VW eine derartige Garantieerklärung abzugeben. Dafür gibt es aber keine Anhaltspunkte.“

 

Erklärungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ungültig

 

Entsprechend können auch die Erklärungen seitens des Kraftfahrtbundes-Ames (KBA) dass VW eine Garantie übernommen hätte, grundsätzlich nicht als Garantieerklärung seitens VW aufgefasst werden bzw. VW nicht vertraglich verpflichten, so  Rechtsanwalt Kainz: „Interessant scheint mir hier das behauptete Gespräch zwischen dem Verkehrsministerium und VW am 8.8.2016: Aber auch hier gilt: Hat hier tatsächlich eine Garantieerklärung seitens VW stattgefunden, so muss diese von den einzelnen Kunden auch angenommen werden, um Gültigkeit zu entfalten.“

Dazu kommt: Wäre diese Erklärung seitens VW – wofür nach Meinung von Dr. Kainz durchaus Anhaltspunkte bestehen – als Bürgschaft im Sinne des § 1346 ABGB zu verstehen, so bedarf diese der Schriftform. Dieses Schriftformgebot für Garantieerklärungen in Form von Bürgschaften gilt auch für Unternehmer wie VW. Derartige mündliche Garantieerklärungen wären demnach unwirksam.

 

Fazit: Eine hieb- und stichfeste Garantie schaut also  anders aus. „Dafür wäre eine schriftliche und eindeutige Erklärung seitens VW notwendig, die im Zuge des Software-Updates  auch vom jeweiligen Kunden als Zeichen seiner Vertragsannahme (bzw. Garantieannahme) unterschrieben wird.“

 

Jetzt weiß ich ziemlich genau, was ich zu tun habe. Mehr darüber im nächsten Blog.