VW: 5 Kern-Aussagen des ÖAMTC-Tests

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Erstens: „Merkantiler“ Minderwert wurde gar nicht überprüft

Der ÖAMTC hat nicht untersucht, ob es beim Weiterverkauf des Pkw zu einem Wertverlust kommt. Das war auch nicht das Ziel. Untersucht wurde, ob das mit dem Rückruf auch funktioniert. Konkret wurde gemessen, wie hoch die Stickoxid-Werte (NOX) nach Entfernen der Schummel-Software auf dem Prüfstand sind und wieviel NOX das Fahrzeug auf der Straße ausstößt. Zusätzlich wurde geprüft, ob sich Motorleistung und CO2-Verbrauch verändern. Der große Mobilitätsklub wollte mit seinen Tests sicherstellen, dass die Kunden durch das Update keine Nachteile haben.

Fazit: Der ÖAMTC prüft damit also, was durch die Freigabe des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eigentlich ohnehin klar sein sollte. Schließlich hatte diese Behörde den technischen Umbau zuvor ja genehmigt. Aber Kontrolle ist im Zweifelsfall besser!

Zweitens: Resultate nicht repräsentativ: Nur vier Fahrzeuge gecheckt

Der ÖAMTC hat  mit seinen Partnern lediglich vier Fahrzeuge überprüft, einen Golf VI und 3 Modelle des Audi A4 Avant:

Golf VI 2,0 TDI BMT, 103 kW, Zulassung: 09/2011, 65.500 km

Audi 1: Audi A4 Avant 2,0 TDI, 88 kW, Zulassung: 07/2014, 25.000 km

Audi 2: Audi A4 Avant 2,0  TDI, 100 kW, Zulassung: 12/2013, 55.000 km

Audi 3: Audi A4 Avant, 2,0 TDI, 105 kW, Zulassung: 09/2012, 54.000 km

Fazit: Vier von 50.000 Fahrzeuge, die bisher zurückgerufen wurden, sind eine extrem kleine Stichprobe. Sie ist keinesfalls repräsentativ für alle Auto-Modelle der VW-Gruppe, schon gar nicht für Autos, deren Rückruf noch gar nicht freigegeben wurde, etwa für 1,6 und 1,2 Liter Motoren.  Das behauptet der ÖAMTC auch nicht. Der ÖAMTC ist nicht der einzige, der Messungen durchführt: Verschiedene Anwälte sind ebenfalls dabei, in Österreich Messungen vor und nach dem Update durchzuführen.

 Drittens: Gewährleistung fällt als Rechtsgrund flach – Irrtumsanfechtung trotzdem möglich

In den vier untersuchten Fällen ist das Update so ausgefallen, dass nach Ansicht des ÖAMTC kein rechtlicher Grund dafür gegeben ist, VW nach österreichischem Recht aus dem Titel Gewährleistung auf  Schadenersatz oder gar Rückkauf zu klagen. Wichtige Einschränkung des ÖAMTC: „nach derzeitigem Stand“ und „aus Sicht des ÖAMTC“.

Sich auf die Gewährleistung zu berufen ist aber nicht die einzige Möglichkeit, die betroffenen VW-Fahrzeughaltern offen steht. Rechtsanwalt Mag. Poduschka hat VW mit Hilfe eines anderen Rechtstitels geklagt, wegen Irreführung. VW habe extra zur Täuschung der Prüfer auf dem Prüfstand einen eigenen Betriebsmodus aktiviert. An diesem rechtswidrigen Tatbestand ändere sich durch das nachträgliche technische Update nichts, argumentiert der Anwalt. Poduschka hat in einem Verfahren in Linz in erster Instanz für einen Klienten erreicht, dass das Auto vom VW Händler zurückgekauft werden muss (mit einem Abzug wegen Nutzung). Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Viertens: Bei  allen PKW ist NOX-Emission auf Prüfstand gestiegen – Typenscheine falsch

Schaut man sich die Ergebnisse des OÄMTC im Detail an, zeigt sich deutlich: Alle vier untersuchten Fahrzeuge wiesen nach der Entfernung der Schummel-Software höhere NOX-Werte auf dem Prüfstand auf(gemessen nach dem bisher üblichen NEFZ-Zyklus).

Auto                                     vorher                  nachher               %Steigerung

mg/km

Golf                                      119                        121                        +1,68%

Audi1                                   135                        147                        +8,8%

Audi2                                   137                        138                        +0,7%

Audi3                                   159                        169                        +6,28%

 

Zwischen 0,7 und 8,8 % ist der NOX-Ausstoß also nach Wegfall der Schummelsoftware gestiegen.  Die 8,8 % Abweichung beim Audi 1 (Audi Avant A4, 2,0 Liter, 88 kW) kratzt schon nahe an der 10 Prozent-Abweichungsmarke, die im Bereich des Konsumentenschutzes rechtlich als wesentlich gilt.

Bei der minimalen Abweichung um 1 bzw. 2 Milligramm pro km – wie beim Golf oder beim Audi 2 (Audi Avant A4 2,0 Liter, 100 kW) stellt sich die Frage, wieso VW die Schummelei eigentlich nötig hatte? Zumal alle vier Autos – vor und nach dem Update –  es schaffen, weit unter dem erlaubten Grenzwertes von 180 mg/km  zu bleiben?

Fazit: Laut ÖAMTC bewegen sich diese Steigerungen innerhalb der Toleranzgrenze. Spannend ist, ob Rechtsexperten das auch so sehen oder die Tatsache an sich beanstanden, dass die ursprünglich im Typenschein eingetragenen Werte allesamt falsch waren, auch wenn nur geringfügig.

Fünftens: Beim Golf sind Verbrauch und CO2 Ausstoß durch Update gestiegen

Während alle drei Audis nach dem Update einen geringeren bzw. unveränderten Treibstoff-Verbrauch hatten, ist er beim Golf von 4,67 auf 4,78 Liter pro 100 km (laut NEFZ) gestiegen. Das ist ein Plus von 2,3 Prozent. Diesen Anstieg ist nicht mehr innerhalb der technischen Tolerenz.

Doch diese Steigerung fällt höher aus, wenn man nicht nach der (alten) NEFZ-Methode testet, sondern nach der (künftigen) realitätsnäheren WLTC-Methode. Dann steigert sich der Treibstoff-Verbrauch des Golf laut ÖAMTC um 4,4 Prozent, von 4,31 auf 4,5 Liter pro 100 km.

Ähnlich die Steigerung des CO2 Verbrauchs: Gemessen nach NEFZ steigt er nach dem Update um 2,4 % von 122 auf 125 g pro km. Gemessen nach WLTC  steigt er um 5,3 % von 113 auf 119 g pro km.

Fazit: Auch hier kommt es darauf an, ob die reine Tatsache, dass es zu einer Steigerung gekommen ist rechtlich ausschlaggebend ist oder nicht.