VW: Strategie der VW-Anwälte

  • Beitrags-Kategorie:Archiv / Dieselskandal
  • Lesedauer:3 min Lesezeit

 

 

Anwalt Michael Poduschka hat VW im Namen eines Kunden geklagt. Der Besitzer eines VW Touran Sky BMT TDI (1,6 Liter, 105 PS, 77 kw) will sein Auto wegen der Stickoxid-Manipulation an VW zurückgeben und den Kaufpreis (minus Abschlag für die Nutzung) retour. Vor  zwei Jahren hatte der Kunde den Touran für 31.750 Euro gekauft und ist seitdem 16.080 km damit gefahren. Am 17. November 2015 , zwei Monate nach Auffliegen des VW Skandals hat mit Hilfe von Rechtsanwalt Poduschka seinen Händler geklagt – gestützt auf Irrtum und Gewährleistung.

Die Argumentation der VW Anwälte im Detail: „Das Fahrzeug wird unter den realen Fahrbedingungen von vornherein im Abgasrückführungsmodus 0 betrieben. Der Abgasrückführungsmodus 1 findet dagegen alleine im Prüfstandsverfahren Anwendung. Eine `Einwirkung` im normalen Fahrzeugbetrieb erfolgt nicht.“

„Diese Fahrzeuge wären bei Offenlegung der eingebauten Abschaltvorrichtung nie zugelassen worden. VW tut jetzt so, als gäbe es gar keine rechtlich vorgeschriebene EURO-Norm für Stickoxide, die einzuhalten ist.  Behörden, Öffentlichkeit und Kunden wurden schon bei der Zulassung in die Irre geführt“,  hält Rechtsanwalt Poduschka dagegen.

Keine NOX Infos vor dem Kauf

Als weiteres Gegenargument führen die VW-Anwälte an, dass es vor dem Kauf in Broschüren und Verkaufsunterlagen gar keine Informationen an den Käufer über die NOX-Werte gegeben habe – also auch keine falschen. Erst nach dem Kauf seien die manipulierten NOX-Werte auf Zulassungsschein, Datenauszug und Rechnung aufgeschienen.  Daher sei es „grundsätzlich nicht möglich“, dass der Kläger eine unrichtige Vorstellung hinsichtlich des NOX-Wertes hatte, schlussfolgern die VW-Vertreter. „Dass VW mit sauberen Diesel überall öffentlich geworben hat, lässt man  völlig außer Ansatz“, kontert Poduschka, der allen rechtsschutzversicherten Käufern eine individuelle Klage empfiehlt.

Nach letztem Stand haben in Österreich bisher vier Rechtsanwaltskanzleien (Poduschka, Brauner Klausner Prändl BKP, Krauskopf Wallner, Christandl) insgesamt 41 Klagen von VW geschädigten Fahrzeughaltern gegen VW bei heimischen Gerichten eingebracht.