VW: VKI Wettrennen gegen Zeit

  • Beitrags-Kategorie:Archiv / Dieselskandal
  • Lesedauer:6 min Lesezeit

Dr. Ulrike Wolf vom VKI (Copyright)Dr. Ulrike Wolf vom VKI (Copyright)Dr. Ulrike Wolf vom VKI (Copyright)Der VKI will einen Verjährungsverzicht für alle erreichen, auch für bereits verjährte Ansprüche. VKI Vertrauensanwalt Dr. Alexander Klauser hat diese Forderung an den gesamten VK Konzern (VW, Skoda, Seat, Audi) gerichtet, im Namen sämtlicher VW Opfer in Österreich. „Wir haben diese Initiative ergriffen, weil individuelle Ansuchen um Verjährungsverzicht nur halbherzig gewährt wurden“, erklärt Mag. Wolf im Gespräch mit mir.

Gewährleistungsfristen und Garantien erlöschen meist zwei Jahren nach der Übergabe des Fahrzeugs. Wegen Irreführung kann auch drei Jahre nach dem Abschluss des Kaufvertrages noch geklagt werden – allerdings muss man nachweisen, dass NOX bzw. CO2 kausal für den Kauf des Fahrzeugs gewesen sind. Will man diese individuellen Rechte (Garantien, Gewährleistung, Irreführung) wahrnehmen, muss man innerhalb der Frist eine Klage einreichen, was mit Kosten und Risiken verbunden ist. Gelingt es dem VKI aber, bei VW einen generellen Verjährungsverzicht durchzusetzen, kann man sich mit etwaigen Klagen Zeit lassen und abwarten, ob auch ohne Klage ein vernünftiger Vergleich machbar ist.

Ein weiteres heißes Eisen im Feuer hat der VKI über eine niederländische Stiftung (VKI Vertrauensanwalt Mag. Eric Breiteneder), mit der ein besserer Vergleich für alle betroffenen VW Opfer in ganz Europa erreicht werden soll.  Über die VKI Sammelaktion haben alle österreichischen VW Opfer die Möglichkeit, auch bei der holländischen Stiftung mitzumachen – kostenlos, ohne Risiko, ohne Aufwand und mit der Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist aussteigen zu können, wenn der erreichte Vergleich nicht passt oder man mit Hilfe individueller Rechte ein besseres Ergebnis erzielt.  Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der VKI Sammelaktion werden in diesem Punkt demnächst noch extra vom VKI angesprochen.

Während der VKI handelt, verunsichert VW seine Kunden. Man habe zunächst erst Fahrzeuge des Modelljahres 2016 auf CO2 Manipulationen untersucht, also erst 430.000 von den betroffenen 800.000. Entgegen früheren Angaben von VW sind darunter 24 Benzin-Modelle. Diese Fahrzeuge stehen teilweise noch bei den Händlern hieß es. VW ließ völlig offen, bei welchen Modellen sonst noch bei CO2 betrogen wurde. Da dieser Betrug nach Angaben von VW seit 2013 läuft, ist also für Überraschungen gesorgt. Noch bietet VW auf seiner Website keine Möglichkeit, zu checken, ob das eigene Fahrzeug vom CO2 Betrug betroffen ist.

In einer Aussendung hat Porsche Austria folgende Modelle genannt, die vom CO2 Betrug im Modelljahr 2016 betroffen sind:

  • Grundsätzlich sind die Modelljahre 2013 bis 2016      betroffen, derzeit sind jedoch erst die betroffenen Modelle aus dem      Modelljahr 2016 identifiziert. Welche Modelle der Vorjahre betroffen sind,      wird noch untersucht.
  • Überwiegend handelt es sich um Fahrzeuge mit 3- und      4-Zylinder Dieselmotoren mit und  1,4-, 1,6- und 2,0-Liter-Hubraum.      Aber auch 3- und 4-Zylinder Benziner mit 1,0, 1,2, 1,4, 1,8 und 2,0 Liter      Hubraum sind betroffen.
  • Bei VW sind  es die Typen Polo, Golf, Jetta,      Scirocco, Touran, Tiguan, Passat, CC, T6 und Caddy.
  • Bei der VW-Tochter Audi sind A1 Modelle betroffen.
  • Bei Skoda geht es um Fabia, Rapid, Yeti, Octavia und      Superb.
  • Bei Seat um den Leon, Toledo und Ibiza.