Dieselgate: Selber klagen?

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Diese Anzeige (besser: Sachverhaltsdarstellung) bei der Staatsanwaltschaft Salzburg hat Mag. Poduschka im Auftrag zweier Abgeordneten der Grünen gegen unbekannte Täter eingebracht. Mag. Poduschka:”Die Staatsanwaltschaft soll prüfen, ob es konkrete Hinweise dafür gibt, dass durch den Einsatz der Schummelsoftware eine vorsätzliche Gefährdung der Gesundheit für viele Menschen nach § 176 StGB  oder eine vorsätzliche Gefahrdung der Umwelt nach & 180 StBG vorliegt“.Wesentlich ist das Wort „vorsätzlich“, also ob eine Gesundheits- und Umweltgefährdung „bewusst“ in Kauf genommen wurde.  Es reicht eine bloße „Gefährdung“. „Bei einer systematischen Manipulation der Prüfwerte kann man schon von einem Vorsatz ausgehen“, betont der Rechtsanwalt im Gespräch mit mir.

Wichtig ist ihm und seinen Mandanten, dass hierzulande auch die Behörden aktiv werden, um  mehr Licht auf Dieselgate zu werfen.  Immerhin sind nach Angaben des VW Konzerns in Österreich  die Software von 363.400 betroffen. Das sind mehr als neue Autos in einem einzigen Jahr in Österreich zugelassen werden.

Doch Rechtsanwalt Mag. Poduschka ist nicht nur im Interesse der Allgemeinheit unterwegs, sondern wird oft von betroffenen Autokäufern angesprochen, die eine individuelle Klage gegen VW überlegen. „Sinn hat eine Einzelklage nur dann, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat“, rät der Rechtsanwalt. Ohne diesen Versicherungsschirm riskiert man, alle Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten selber tragen zu müssen.

Anknüpfen kann man bei individuellen Klagen –  wie berichtet –  am besten, wenn das Auto noch nicht geliefert ist oder wenn der Kauf nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (Gewährleistung). Eine weitere Möglichkeit ist, so Mag. Poduschka,  eine Anfechtung des Kaufs wegen Irreführung. Allerdings geht das nur, wenn der Kauf des Fahrzeugs nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Der Vertragspartner also meist der Händler, muss richtig  geklagt werden, ein “Brieferl” reicht dafür nicht.

Nachdem ich nicht rechtschutzversichert bin, mein Auto nicht direkt beim Hersteller gekauft wurde und länger als drei Jahre zurückliegt, beschränken sich meine rechtliche Hoffnungen  momentan auf ein Zustandekommen der VKI- Sammelklagen und darauf, dass die Staatsanwaltschaft relevante Hinweise findet.

Die Neugier steigt, was mir VW selbst als Wiedergutmachung anbietet.  Doch der Anruf beim VW Händler bringt wieder dasselbe Ergebnis: „Wir werden Sie in den nächsten Wochen informieren.“